Datenexport - Ihre Buchhaltungsdaten herunterladen Stand: 16.11.2025 | Rechtlich geprüft: November 2025
Inhaltsverzeichnis Überblick Export starten Verfügbare Formate Export-Umfang DSGVO-Rechte Nach Kündigung Steuerberater-Übergabe Häufige Fragen (FAQ) 1. Überblick Ihr Recht auf Datenübertragbarkeit (DSGVO Art. 20) Sie haben jederzeit das Recht, Ihre Buchhaltungsdaten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. BuchhaltGenie unterstützt:
CSV (Comma-Separated Values) - Excel/Calc kompatibelJSON (JavaScript Object Notation) - Entwickler-freundlichXML (Extensible Markup Language) - BMD/RZL/DATEV kompatibelTimeline: Export innerhalb von 48 Stunden | Gültigkeit: 30 Tage nach Kündigung
2. Export starten Schritt-für-Schritt Anleitung Option A: Selbst-Service Export (sofort) Einloggen auf buchhaltgenie.at Navigation: Einstellungen → Daten & Sicherheit → Datenexport Format auswählen (CSV, JSON oder XML) Export-Umfang wählen (Alle Daten / Selektiv) Klick auf "Export starten" Download startet automatisch (große Exporte per E-Mail) Option B: Formaler DSGVO-Antrag (48h) Wenn Sie einen offiziellen DSGVO-Antrag stellen möchten:
E-Mail an: office@buchhaltgenie.at Betreff: "Antrag auf Datenübertragbarkeit (DSGVO Art. 20)" Angabe: Gewünschtes Format (CSV/JSON/XML) Wir stellen Ihre Daten innerhalb von 48 Stunden bereit 4. Export-Umfang Vollständiger Export (Standard) Alle Ihre Buchhaltungsdaten:
Rechnungen (invoices) - inkl. Zahlungsstatus, MahnungenKunden (customers) - Name, Adresse, UID-NummerProdukte (products) - Artikelnummer, Preis, SteuersatzTransaktionen (transactions) - Zahlungseingänge/-ausgängeFirmendaten (company) - Name, Adresse, UID, LogoEinstellungen (settings) - Zahlungsbedingungen, StandardwerteSelektiver Export (Optional) Nur bestimmte Datenkategorien:
Nur Rechnungen (letztes Jahr) Nur Kundenstammdaten FinanzOnline®-Daten (UVA/ZM) 5. DSGVO-Rechte (Art. 20) Ihre Rechte im Überblick Recht Beschreibung BuchhaltGenie Auskunft Welche Daten werden gespeichert? Datenschutzerklärung Übertragbarkeit Export in maschinenlesbarem Format CSV/JSON/XML ✅ Löschung Daten löschen nach Kündigung 30-Tage Frist ✅ Berichtigung Fehler korrigieren Jederzeit in App
Rechtsgrundlage:
DSGVO Art. 20 Abs. 1-2, BAO §132 (7-Jahre Aufbewahrungspflicht)
Wichtig: Rechnungen unterliegen der 7-jährigen Aufbewahrungspflicht (BAO §132). Diese werden nach Kündigung anonymisiert, aber nicht gelöscht.
6. Nach Kündigung Was passiert mit Ihren Daten? 30-Tage Kulanzfrist: ✅ Zugang zur App bleibt aktiv (nur lesend) ✅ Datenexport möglich ✅ Alle Formate verfügbar (CSV/JSON/XML) Nach 30 Tagen: ⚠️ App-Zugang gesperrt ⚠️ Export nur noch per E-Mail-Anfrage (office@buchhaltgenie.at ) ⚠️ Aufbewahrung nach BAO §132 (7 Jahre, anonymisiert) Empfehlung: Exportieren Sie Ihre Daten VOR der Kündigung!
7. Steuerberater-Übergabe BMD/RZL/DATEV Kompatibilität BMD NTCS (Buchhaltung) Format: XML (GAEB-Standard)Import: BMD → Datei → Import → XML-Datei auswählenMapping: Automatische Kontenzuordnung (SKR03/04)RZL Board Format: CSV oder XMLImport: RZL → Buchhaltung → Import → BuchhaltGenie auswählenBesonderheit: UID-Nummern bleiben erhaltenDATEV Unternehmen Online Format: XML (DATEV-Format)Import: DATEV → Rechnungswesen → Import → FremdsystemOPOS-Listen: Automatisch übernommenÜbergabe-Checkliste: ✅ Vollständiger Export (XML-Format) ✅ Letzte FinanzOnline®-Meldung (UVA/ZM) beilegen ✅ Offene Posten (OPOS) prüfen ✅ Steuerberater-Freigabe in App (wenn aktiviert) 8. Häufige Fragen (FAQ) Wie lange dauert der Export? Selbst-Service: Sofort (< 1 Min für bis zu 1.000 Rechnungen) Formaler Antrag: Max. 48 Stunden (DSGVO-Frist) Kann ich mehrfach exportieren? Ja, unbegrenzt während aktiver Subscription
Export-Historie 7 Jahre gespeichert (BAO §132)
Was kostet der Export? Kostenlos (Teil Ihrer Subscription)
Auch nach Kündigung (30-Tage Frist)
Sind meine Daten sicher beim Export? HTTPS-Verschlüsselung (TLS 1.3) Nur Sie können Ihre Exporte herunterladen Optional: Passwort-geschützte ZIP-Dateien Kann ich zu anderer Software wechseln? Ja, jederzeit! XML-Format für BMD/RZL/DATEV
Keine Vendor-Lock-in Strategie
Ihr Recht auf Datenübertragbarkeit (DSGVO Art. 20)
Was ist mit FinanzOnline®-Daten? Exportiert als Teil der Transaktionsdaten
Separate UVA/ZM-Exports möglich
FinanzOnline® ist eine Marke des BMF (nicht von BuchhaltGenie)
Aktualisiert: 2.1.2026 | Rechtlich geprüft: 2025-11
Disclaimer: Dieser Hilfe-Artikel dient Informationszwecken. Bei rechtlichen Fragen zu Datenübertragbarkeit konsultieren Sie bitte einen DSGVO-Anwalt oder die Datenschutzbehörde (dsb.gv.at) .