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Datenexport - Ihre Buchhaltungsdaten herunterladen

Stand: 16.11.2025 | Rechtlich geprüft: November 2025

1. Überblick

Ihr Recht auf Datenübertragbarkeit (DSGVO Art. 20)

Sie haben jederzeit das Recht, Ihre Buchhaltungsdaten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. BuchhaltGenie unterstützt:

Timeline: Export innerhalb von 48 Stunden | Gültigkeit: 30 Tage nach Kündigung

2. Export starten

Schritt-für-Schritt Anleitung

Option A: Selbst-Service Export (sofort)

  1. Einloggen auf buchhaltgenie.at
  2. Navigation: EinstellungenDaten & Sicherheit Datenexport
  3. Format auswählen (CSV, JSON oder XML)
  4. Export-Umfang wählen (Alle Daten / Selektiv)
  5. Klick auf "Export starten"
  6. Download startet automatisch (große Exporte per E-Mail)

Option B: Formaler DSGVO-Antrag (48h)

Wenn Sie einen offiziellen DSGVO-Antrag stellen möchten:

  1. E-Mail an: office@buchhaltgenie.at
  2. Betreff: "Antrag auf Datenübertragbarkeit (DSGVO Art. 20)"
  3. Angabe: Gewünschtes Format (CSV/JSON/XML)
  4. Wir stellen Ihre Daten innerhalb von 48 Stunden bereit

3. Verfügbare Formate

CSV (Comma-Separated Values)

Beste Wahl für: Excel, Google Sheets, Calc

  • Struktur: Eine CSV-Datei pro Datentyp (invoices.csv, customers.csv, products.csv)
  • Kodierung: UTF-8 mit BOM (österreichische Umlaute korrekt)
  • Trennzeichen: Semikolon (;) für Excel AT/DE Kompatibilität

JSON (JavaScript Object Notation)

Beste Wahl für: Entwickler, API-Integration, Datenanalyse

  • Struktur: Verschachtelte Objekte (Rechnungen mit zugehörigen Kunden/Produkten)
  • Format: Pretty-printed (leserlich formatiert)

XML (Extensible Markup Language)

Beste Wahl für: BMD, RZL, DATEV, andere Buchhaltungssoftware

  • Struktur: Hierarchisch mit Validierung gegen XSD-Schema
  • Kompatibilität: GAEB-Standard für österreichische Steuerberater

4. Export-Umfang

Vollständiger Export (Standard)

Alle Ihre Buchhaltungsdaten:

Selektiver Export (Optional)

Nur bestimmte Datenkategorien:

5. DSGVO-Rechte (Art. 20)

Ihre Rechte im Überblick

RechtBeschreibungBuchhaltGenie
AuskunftWelche Daten werden gespeichert?Datenschutzerklärung
ÜbertragbarkeitExport in maschinenlesbarem FormatCSV/JSON/XML ✅
LöschungDaten löschen nach Kündigung30-Tage Frist ✅
BerichtigungFehler korrigierenJederzeit in App

Rechtsgrundlage:

DSGVO Art. 20 Abs. 1-2, BAO §132 (7-Jahre Aufbewahrungspflicht)

Wichtig: Rechnungen unterliegen der 7-jährigen Aufbewahrungspflicht (BAO §132). Diese werden nach Kündigung anonymisiert, aber nicht gelöscht.

6. Nach Kündigung

Was passiert mit Ihren Daten?

30-Tage Kulanzfrist:

  • ✅ Zugang zur App bleibt aktiv (nur lesend)
  • ✅ Datenexport möglich
  • ✅ Alle Formate verfügbar (CSV/JSON/XML)

Nach 30 Tagen:

  • ⚠️ App-Zugang gesperrt
  • ⚠️ Export nur noch per E-Mail-Anfrage (office@buchhaltgenie.at)
  • ⚠️ Aufbewahrung nach BAO §132 (7 Jahre, anonymisiert)

Empfehlung: Exportieren Sie Ihre Daten VOR der Kündigung!

7. Steuerberater-Übergabe

BMD/RZL/DATEV Kompatibilität

BMD NTCS (Buchhaltung)

  • Format: XML (GAEB-Standard)
  • Import: BMD → Datei → Import → XML-Datei auswählen
  • Mapping: Automatische Kontenzuordnung (SKR03/04)

RZL Board

  • Format: CSV oder XML
  • Import: RZL → Buchhaltung → Import → BuchhaltGenie auswählen
  • Besonderheit: UID-Nummern bleiben erhalten

DATEV Unternehmen Online

  • Format: XML (DATEV-Format)
  • Import: DATEV → Rechnungswesen → Import → Fremdsystem
  • OPOS-Listen: Automatisch übernommen

Übergabe-Checkliste:

  1. ✅ Vollständiger Export (XML-Format)
  2. ✅ Letzte FinanzOnline®-Meldung (UVA/ZM) beilegen
  3. ✅ Offene Posten (OPOS) prüfen
  4. ✅ Steuerberater-Freigabe in App (wenn aktiviert)

8. Häufige Fragen (FAQ)

Wie lange dauert der Export?
  • Selbst-Service: Sofort (< 1 Min für bis zu 1.000 Rechnungen)
  • Formaler Antrag: Max. 48 Stunden (DSGVO-Frist)
Kann ich mehrfach exportieren?

Ja, unbegrenzt während aktiver Subscription

Export-Historie 7 Jahre gespeichert (BAO §132)

Was kostet der Export?

Kostenlos (Teil Ihrer Subscription)

Auch nach Kündigung (30-Tage Frist)

Sind meine Daten sicher beim Export?
  • HTTPS-Verschlüsselung (TLS 1.3)
  • Nur Sie können Ihre Exporte herunterladen
  • Optional: Passwort-geschützte ZIP-Dateien
Kann ich zu anderer Software wechseln?

Ja, jederzeit! XML-Format für BMD/RZL/DATEV

Keine Vendor-Lock-in Strategie

Ihr Recht auf Datenübertragbarkeit (DSGVO Art. 20)

Was ist mit FinanzOnline®-Daten?

Exportiert als Teil der Transaktionsdaten

Separate UVA/ZM-Exports möglich

FinanzOnline® ist eine Marke des BMF (nicht von BuchhaltGenie)

Weiterführende Links

Aktualisiert: 2.1.2026 | Rechtlich geprüft: 2025-11

Disclaimer: Dieser Hilfe-Artikel dient Informationszwecken. Bei rechtlichen Fragen zu Datenübertragbarkeit konsultieren Sie bitte einen DSGVO-Anwalt oder die Datenschutzbehörde (dsb.gv.at).